AML/KYC-Richtlinie
Aktualisiert 2026-01-20
BrokerGrid ist ein redaktioneller Verlag. Diese Erklärung beschreibt unsere Haltung zur Geldwäscheprävention und Kundenidentifikation sowie das, was wir von den Unternehmen erwarten, über die wir schreiben.
Unsere Position
Wir halten keine Kundengelder, führen keine Konten, wickeln keine Transaktionen ab und verwahren keine Vermögenswerte. Als Informationsverlag unterliegen wir daher keiner Zulassungspflicht als Finanzintermediär. Die folgenden Grundsätze wenden wir dennoch an, weil sie gute Praxis sind.
Was KYC für die besprochenen Unternehmen bedeutet
Von jedem regulierten Unternehmen, das Kundengelder annimmt, wird erwartet, dass es Kunden identifiziert, die Identität anhand verlässlicher Dokumente prüft, die Mittelherkunft versteht und auf ungewöhnliche Aktivitäten achtet. Fehlt einem Firmenprofil eine überprüfbare rechtliche Identität, gehört diese Lücke benannt, und genau deshalb erhalten Kennungen wie LEI-Codes in unseren Überblicken besondere Aufmerksamkeit.
Warnzeichen, die wir benennen
Wir vermerken in unserer Berichterstattung, wenn ein Unternehmen den Firmennamen verschweigt, den eingetragenen Sitz verbirgt, uneinheitliche Kennungen über Dokumente hinweg verwendet, Leser zu unumkehrbaren Zahlungswegen drängt oder Renditen ohne Risiko verspricht. Keines dieser Zeichen ist für sich ein Beweis für Fehlverhalten. Mehrere zusammen verdienen Vorsicht.
Sanktionen und Abgleich
Die Redaktion gleicht Namen, die in der Berichterstattung auftauchen, vor der Veröffentlichung mit öffentlich verfügbaren Sanktionslisten ab. Ergibt sich ein Treffer, pausieren wir die Veröffentlichung und prüfen, statt Berichterstattung stillschweigend zu entfernen.
Einen Verdacht melden
Wenn Sie glauben, dass ein hier besprochenes Unternehmen in Betrug oder Geldwäsche verwickelt ist, wenden Sie sich zuerst an Ihre nationale Finanzaufsicht oder die Polizei, denn nur diese können handeln. Sie können außerdem an [email protected] schreiben, damit wir unsere Berichterstattung prüfen. Vorwürfe, die wir nicht belegen können, veröffentlichen wir nicht.
Aufbewahrung
Korrespondenz zu Betrugshinweisen wird fünf Jahre aufbewahrt, entsprechend den üblichen Aufbewahrungsfristen der Geldwäscheprävention, und danach gelöscht.
